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Wirtschaftsmediatoren und Mediatoren in Espelkamp, Bad Oeynhausen im Kreis Minden-Lübbecke

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32312 Lübbecke Alswede, Blasheim, Eilhausen, Gehlenbeck, Lübbecke, Nettelstedt, Obermehnen, Stockhausen
32339 Espelkamp Altgemeinde, Espelkamp, Fabbenstedt, Fiestel, Frotheim, Gestringen, Isenstedt, Preußisch Oldendorf, Schmalge, Vehlage
32351 Stemwede Arrenkamp, Destel, Dielingen, Drohne, Haldem, Levern, Niedermehnen, Oppendorf, Oppenwehe, Stemwede, Sundern ...
32369 Rahden Kleinendorf, Pr. Ströhen, Rahden, Sielhorst, Tonnenheide, Varl, Wehe
32423 Minden Aminghausen, Dankersen, Innenstadt, Leteln, Meißen, Päpinghausen
32425 Minden Innenstadt, Kutenhausen, Minderheide, Stemmer, Todtenhausen
32427 Minden Hahlen, Innenstadt
32429 Minden Barkhausen, Bölhorst, Dützen, Haddenhausen, Hahlen, Häverstädt, Innenstadt
32457 Porta Westfalica Barkhausen, Costedt, Eisbergen, Hausberge, Holtrup, Holzhausen, Kleinenbremen, Lerbeck, Lohfeld, Möllbergen, Nammen ...
32479 Hille Eickhorst, Hartum, Hille, Holzhausen, Holzhausen II, Nordhemmern, Oberlübbe, Rothenuffeln, Südhemmern, Unterlübbe
32545 Bad Oeynhausen Innenstadt, Lohe
32547 Bad Oeynhausen Innenstadt, Lohe, Rehme
32549 Bad Oeynhausen Dehme, Eidinghausen, Innenstadt, Volmerdingsen, Werste, Wulferdingsen
32609 Hüllhorst Ahlsen-Reineberg, Bröderhausen, Büttendorf, Holsen, Hüllhorst, Oberbauerschaft, Schnathorst, Tengern
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Minden-Lübbecke - Das Mediationsgesetz

Mediation / Mediator Das Mediationsverfahren als Mittel zur Streitschlichtung wird immer bekannter. Um noch bestehende Defizite bei der Festlegung von einheitlichen Ausbildungsstandards und Durchführungsmodalitäten zu beseitigen, wird in naher Zukunft das „Gesetz zur Förderung von Mediation und anderer Verfahren zur Konfliktbeilegung“, kurz „Mediationsgesetz“ genannt, in Kraft treten.

Das Gesetz soll der Umsetzung einer EU-Richtlinie von 2008, die die Mediation im Zivil- und Handelsrecht betrifft, dienen, geht aber in ihren Regelungen weit über diese Vorgabe hinaus.
Aufgrund von Unstimmigkeiten, die hauptsächlich die Stellung der sogenannten „gerichtsnahen Mediation“ betrafen, wurde der bereits im Januar 2011 vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf vom Bundesrat zunächst abgelehnt. Erst nach Einschaltung eines Einigungsausschusses konnte nun ein Konsens erzielt werden, der dazu führte, dass der Bundesrat am 29.06.2012 auf weitere Einspruchsmöglichkeiten verzichtete.
 
Das Inkrafttreten des Mediationsgesetzes wird der Mediation zu einem noch seriöseren, einheitlichen Erscheinungsbild verhelfen. Auch bei Gericht kann das Verfahren in bestimmten Situationen angewendet werden. Dabei muss der Grundsatz der Freiwilligkeit unbedingt eingehalten werden.