Gelsenkirchen - Das Mediationsgesetz
Das Mediationsverfahren als Mittel zur Streitschlichtung wird immer bekannter. Um noch bestehende Defizite bei der Festlegung von einheitlichen Ausbildungsstandards und Durchführungsmodalitäten zu beseitigen, wird in naher Zukunft das „Gesetz zur Förderung von Mediation und anderer Verfahren zur Konfliktbeilegung“, kurz „Mediationsgesetz“ genannt, in Kraft treten.
Das Gesetz soll der Umsetzung einer EU-Richtlinie von 2008, die die Mediation im Zivil- und Handelsrecht betrifft, dienen, geht aber in ihren Regelungen weit über diese Vorgabe hinaus.
Aufgrund von Unstimmigkeiten, die hauptsächlich die Stellung der sogenannten „gerichtsnahen Mediation“ betrafen, wurde der bereits im Januar 2011 vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf vom Bundesrat zunächst abgelehnt. Erst nach Einschaltung eines Einigungsausschusses konnte nun ein Konsens erzielt werden, der dazu führte, dass der Bundesrat am 29.06.2012 auf weitere Einspruchsmöglichkeiten verzichtete.
Das Inkrafttreten des Mediationsgesetzes wird der Mediation zu einem noch seriöseren, einheitlichen Erscheinungsbild verhelfen. Auch bei Gericht kann das Verfahren in bestimmten Situationen angewendet werden. Dabei muss der Grundsatz der Freiwilligkeit unbedingt eingehalten werden.