Jerichower Land - Kosten eines Mediationsverfahrens
Anders als die Gerichts- und Anwaltskosten in einem Rechtsstreit werden die Gebühren des Mediators in Stundensätzen abgerechnet. Das gilt auch dann, wenn ein Rechtsanwalt als Mediator tätig wird. Zum Stundenhonorar werden Auslagen und Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
Die Anzahl der für die gewünschte Problemlösung benötigten Zeiteinheiten lässt sich im Vorfeld ungefähr einschätzen. Die Kostensätze anerkannter Mediatoren mit guter Ausbildung liegen zwischen 150 € bis 350 €. Besondere Kompetenzen im Bereich der Wirtschaftsmediation können sich auf die Höhe des verlangten Zeithonorars auswirken. Die Honorarvereinbarung ist Teil des Auftrags.
Gerade in wirtschaftlichen Angelegenheiten oder bei Erbauseinandersetzungen gehört es zu den Vorteilen des Mediationsverfahrens, dass die Kosten unabhängig vom Wert des Streitgegenstandes überschaubar bleiben.
Die Kosten einer Mediation werden in vielen Fällen deutlich geringer ausfallen als die Gebühren, die ein Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz für das Führen von außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen in Rechnung stellen kann.