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Wirtschaftsmediatoren und Mediatoren in Rheinböllen, Boppard im Kreis Rhein-Hunsrück-Kreis

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55430 Urbar Dellhofen, Engehöll, Langscheid, Oberwesel, Perscheid, Urbar, Weiler-Boppard
55432 Niederburg Damscheid, Niederburg
55469 Simmern Altweidelbach, Belgweiler, Bergenhausen, Birkenhof, Budenbach, Heidehof, Holzbach, Horn, Klosterkumbd, Mutterschied, Nannhausen ...
55471 Tiefenbach Biebern, Fronhofen, Keidelheim, Külz, Kümbdchen, Neuerkirch, Ravengiersburg, Reich, Sargenroth, Tiefenbach, Wüschheim
55481 Dillendorf Dillendorf, Hecken, Kirchberg, Kludenbach, Lindenschied, Maitzborn, Metzenhausen, Nieder Kostenz, Ober Kostenz, Reckershausen, Rödern ...
55487 Sohren Dill, Laufersweiler, Niedersohren, Sohren, Sohrschied
55490 Gemünden Gehlweiler, Gemünden, Henau, Mengerschied, Rohrbach, Wildburg, Woppenroth
55491 Büchenbeuren Büchenbeuren, Niederweiler, Scheid, Wahlenau
55494 Rheinböllen Benzweiler, Dichtelbach, Erbach, Liebshausen, Mörschbach, Rheinböllen, Wahlbach
55497 Schnorbach Ellern, Schnorbach
56154 Boppard Bad Salzig, Boppard, Buchenau, Buchholz, Herschwiesen, Hirzenach, Holzfeld, Hübingen, Oppenhausen, Rheinbay, Udenhausen ...
56281 Emmelshausen Dörth, Emmelshausen, Hungenroth, Karbach, Schwall
56291 Leiningen Badenhard, Bickenbach, Birkheim, Hausbay, Kehlenmühle, Kisselbach, Laudert, Leiningen, Lingerhahn, Maisborn, Mühlpfad ...
56329 Sankt Goar Biebernheim, Fellen, Gründelbach, St Goar, Werlau
56869 Mastershausen Mastershausen
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Rhein-Hunsrück-Kreis - Das Mediationsgesetz

Mediation / Mediator Das Mediationsverfahren als Mittel zur Streitschlichtung wird immer bekannter. Um noch bestehende Defizite bei der Festlegung von einheitlichen Ausbildungsstandards und Durchführungsmodalitäten zu beseitigen, wird in naher Zukunft das „Gesetz zur Förderung von Mediation und anderer Verfahren zur Konfliktbeilegung“, kurz „Mediationsgesetz“ genannt, in Kraft treten.

Das Gesetz soll der Umsetzung einer EU-Richtlinie von 2008, die die Mediation im Zivil- und Handelsrecht betrifft, dienen, geht aber in ihren Regelungen weit über diese Vorgabe hinaus.
Aufgrund von Unstimmigkeiten, die hauptsächlich die Stellung der sogenannten „gerichtsnahen Mediation“ betrafen, wurde der bereits im Januar 2011 vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf vom Bundesrat zunächst abgelehnt. Erst nach Einschaltung eines Einigungsausschusses konnte nun ein Konsens erzielt werden, der dazu führte, dass der Bundesrat am 29.06.2012 auf weitere Einspruchsmöglichkeiten verzichtete.
 
Das Inkrafttreten des Mediationsgesetzes wird der Mediation zu einem noch seriöseren, einheitlichen Erscheinungsbild verhelfen. Auch bei Gericht kann das Verfahren in bestimmten Situationen angewendet werden. Dabei muss der Grundsatz der Freiwilligkeit unbedingt eingehalten werden.