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Wirtschaftsmediatoren und Mediatoren in Spremberg, Forst (Lausitz) im Kreis Spree-Neiße

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03058 Frauendorf Bagenz, Drieschnitz, Frauendorf, Gablenz, Groß Döbbern, Groß Oßnig, Haasow, Kahsel, Kathlow, Klein Döbbern, Komptendorf ...
03096 Burg (Spreewald) Brahmow, Briesen, Burg, Dissen, Fehrow, Guhrow, Müschen, Ruben, Schmogrow, Striesow, Werben
03099 Kolkwitz Babow, Brodtkowitz, Dahlitz, Eichow, Glinzig, Gulben, Hänchen, Kackrow, Klein Gaglow, Kolkwitz, Krieschow ...
03116 Drebkau Casel, Domsdorf, Drebkau, Greifenhain, Jehserig, Kausche, Laubst, Leuthen, Schorbus, Siewisch
03119 Welzow Proschim, Welzow
03130 Spremberg Bloischdorf, Bohsdorf, Bühlow, Friedrichshain, Graustein, Groß Luja, Haidemühl, Horlitza, Hornow, Jämlitz, Klein Düben ...
03149 Forst (Lausitz) Bademeusel, Bohrau, Briesnig, Dubrau, Forst-Stadt, Gahry, Gosda, Groß Jamno, Groß Schacksdorf, Jethe, Klein Bademeusel ...
03159 Döbern Döbern, Groß Kölzig, Jerischke, Jocksdorf, Klein Kölzig, Preschen
03172 Guben Atterwasch, Bresinchen, Bärenklau, Deulowitz, Grabko, Grano, Grießen, Groß Drewitz, Groß Gastrose, Guben, Kerkwitz ...
03185 Peitz Bärenbrück, Cottbuser Vorstadt, Drachhausen, Drehnow, Drehnower Vorstadt, Grötsch, Gubener-Vorstadt, Heinersbrück, Malxebogen, Maust, Neuendorf ...
03197 Jänschwalde Drewitz, Jänschwalde, Jänschwalde Ost
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Spree-Neiße - Das Mediationsgesetz

Mediation / Mediator Das Mediationsverfahren als Mittel zur Streitschlichtung wird immer bekannter. Um noch bestehende Defizite bei der Festlegung von einheitlichen Ausbildungsstandards und Durchführungsmodalitäten zu beseitigen, wird in naher Zukunft das „Gesetz zur Förderung von Mediation und anderer Verfahren zur Konfliktbeilegung“, kurz „Mediationsgesetz“ genannt, in Kraft treten.

Das Gesetz soll der Umsetzung einer EU-Richtlinie von 2008, die die Mediation im Zivil- und Handelsrecht betrifft, dienen, geht aber in ihren Regelungen weit über diese Vorgabe hinaus.
Aufgrund von Unstimmigkeiten, die hauptsächlich die Stellung der sogenannten „gerichtsnahen Mediation“ betrafen, wurde der bereits im Januar 2011 vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf vom Bundesrat zunächst abgelehnt. Erst nach Einschaltung eines Einigungsausschusses konnte nun ein Konsens erzielt werden, der dazu führte, dass der Bundesrat am 29.06.2012 auf weitere Einspruchsmöglichkeiten verzichtete.
 
Das Inkrafttreten des Mediationsgesetzes wird der Mediation zu einem noch seriöseren, einheitlichen Erscheinungsbild verhelfen. Auch bei Gericht kann das Verfahren in bestimmten Situationen angewendet werden. Dabei muss der Grundsatz der Freiwilligkeit unbedingt eingehalten werden.