Wetteraukreis - Mediation und Rechtsschutzversicherung
Die Zivilgerichte sehen sich einer zunehmenden Klageflut ausgesetzt. Entsprechend lang sind die Bearbeitungszeiten bei zivilprozessualen Rechtsstreitigkeiten in der ersten Instanz.
In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen das Kostenrisiko. Damit sinkt die Hemmschwelle, die viele Bürger bisher davon abgehalten hat, den Klageweg zu beschreiten.
In den letzten Jahren haben viele Rechtsschutzversicherer als Alternative zum Rechtsstreit auch die Mediation in ihr Angebot mit aufgenommen. Schon etwa 75 % der aktuellen Rechtsschutzversicherungsverträge enthalten eine Kostenübernahmeklausel für die Streitschlichtung durch Mediation.
Die Kostenübernahme kann dabei unterschiedlich ausgestaltet sein. Einige Versicherer bieten Pauschalbeträge an, begrenzen dann aber die Jahresgesamtleistung für Mediationen. Andere Versicherer orientieren sich mit den von ihnen angebotenen Leistungen an den Kosten, die ein in erster Instanz geführter Rechtsstreit in gleicher Sache verursacht hätte.
Ein Anbieter knüpft bei einem besonders preisgünstigen Versicherungsangebot sogar die Kostenübernahme für einen zivilen Rechtsstreit an die vorherige Mitwirkung bei einer Mediation. Keine Kostenübernahme gibt es für familienrechtliche Angelegenheiten.