Altötting - Im Interesse der Kinder: Mediation statt Rechtsstreit
Bei eine familienrechtlichen Auseinandersetzung sind die minderjährigen Kinder diejenigen, die sich am wenigsten wehren können. Während die Eltern lautstark und wortgewaltig streiten und sich gegenseitig mit Vorwürfen überschütten, bleibt den Kindern nur die Hoffnung, dass eines Tages alles wieder gut wird.
Ein gut ausgebildeter und kompetenter Mediator kann nicht dafür garantieren, dass sich die Eheleute nach den Mediationsgesprächen wieder miteinander versöhnen. Durch die Mediation kann jedoch verhindert werden, dass der Streit auf Kosten der Kinder eskaliert. Allen Beteiligten wird während der Mediation vor Augen geführt, das die Elternpflichten mindestens bis zur Volljährigkeit der gemeinsamen Kinder fortbestehen.
Regelungsbedürftige Angelegenheiten wie Ausgestaltung des Umgangsrechts und Ausübung des elterlichen Sorgerechts sollten im Interesse aller Beteiligten entschieden werden. Im Rahmen eines Mediationsverfahrens werden alle, auch die Kinder, angehört und mit ihren Belangen ernst genommen. Dies ist die Basis dafür, den gefundenen Kompromiss auch Jahre später, wenn die Verhältnisse sich geändert haben, noch als Regel zu akzeptieren.