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Mediatoren und Wirtschaftsmediatoren in Bayern

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Begriff und Entstehungsgeschichte der Mediation

Die Grundidee für ein neuartiges Streitschlichtungsverfahren entstand vor 25 Jahren an der Harvard University in den USA. An der dortigen School of Laws, die einer hiesigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät gleichsteht, wurde mit der Idee experimentiert, Streitigkeiten zu behandeln, indem zwischen den streitenden Personen und den streitigen Dingen unterschieden wird.

Hintergrund für die Forschungsarbeit, bei der das inzwischen auch in Europa bekannte „Harvard-Konzept“ entstand, war die ständig steigende Anzahl von Streitigkeiten, mit denen sich die Gerichte in den USA und jetzt auch in Europa täglich zu beschäftigen haben.
Ein Richterspruch bedeutet dabei häufig nicht das Ende der Auseinandersetzungen zwischen den Parteien. Die unterliegende Partei legt entweder Rechtsmittel ein oder setzt den Streit auf einer anderen Ebene fort.

Das Mediationsverfahren nach dem Harvard-Konzept bringt die Streitenden an einen Tisch und veranlasst sie, sich über Erwartungen, Motive und denkbare Einigungsmöglichkeiten auszutauschen.
Ein Grundprinzip der Mediation ist die Freiwilligkeit. Die Parteien müssen davon überzeugt sein, eine sinnvolle Lösung für das Problem finden zu können. Sie müssen willens und in der Lage sein, die Ansichten der Gegenseite anzuhören und sich in deren Situation hineinzudenken.

Wenn die Beteiligten diese Voraussetzungen mitbringen, muss ein geeigneter Mediator gefunden werden. „Mediator“ ist bis heute keine geschützte Berufsbezeichnung. Ein geeigneter Mediator wird häufig eine juristische oder eine psychologische Grundausbildung vorzuweisen haben. Verschiedene Fachverbände bieten Zusatzausbildungen an, deren erfolgreiches Absolvieren zum Erwerb eines Zertifikates führt.

Das Mediationsverfahren selbst ist meistens in fünf Phasen gegliedert. Zum Einstieg wird der Mediator zunächst darauf hinwirken, dass die Art und der Umfang des Auftrages eindeutig geklärt werden, bevor mit den Beteiligten eine Themensammlung durchgeführt wird. Zu den Themen werden Angaben über Positionen und Interessen gesammelt und zunächst nicht gewertet. Bewertung erfolgt in der vierten Phase mit dem Sammeln und Erörtern von Lösungsvorschlägen. Am Schluss der Mediation sollte eine Abschlussvereinbarung stehen.

Die Mediation ist ein Verfahren, das auf die Selbstverantwortung der Beteiligten setzt. Der Mediator schaltet sich nicht aktiv in den Prozess der Problemlösung ein. Er unterbreitet keine Lösungsvorschläge und er nimmt keine Wertungen vor.
Der Mediator verpflichtet sich ebenso wie die beteiligten Parteien im Mediationsvertrag zum Stillschweigen über alles, was er im Rahmen der Mediation erfahren hat.