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Nachbarn streiten sich, Arbeitskollegen fühlen sich untereinander
gemobbt und Schüler tragen Konflikte auf dem Schulhof handgreiflich aus.
Rechtsanwaltlicher Schriftverkehr und ein sich anschließender
Rechtsstreit vor der zuständigen staatlichen Stelle haben häufig den
Wortsinn nach „befriedigende“ Wirkung. Die obsiegende Partei
triumphiert, während die unterlegene Partei wütend nach neuen Wegen
sucht, dem anderen zu schaden.
Aus dem Geschäftsleben ist das Schlagwort „win-win“-Situation bekannt.
Gewinnen beide Parteien bei einer Streitschlichtung, dann besteht die
berechtigte Hoffnung auf ein zukünftiges, friedliches Miteinander.
Die Mediation, die begrifflich niemals mit dem ähnlich klingenden Wort
„Meditation“ verwechselt werden darf, beruht auf dem Grundgedanken, dass
sich die Streitenden freiwillig zusammensetzen und in geführten
Gesprächen ihr Problem erörtern. Der Mediator gibt weder sachliche noch
rechtliche Lösungshinweise. Seine Aufgabe ist es, auf die Einhaltung der
vorher vereinbarten Grundsätze der Gesprächsführung zu achten.
Gegenseitige Achtung, Zuhören und ehrliches Mitarbeiten bei der
Problemlösung sind wichtig. Leider werden diese Pfeiler einer effektiven
Kommunikation bei Gesprächen unter Streitparteien häufig außer Acht
gelassen.
Der Mediator erfüllt seine Aufgaben mit Hilfe von Erkenntnissen, die aus
der Psychologie, der Konfliktforschung, aber auch der Psychotherapie
stammen.
Der Mediator ist nicht nur unabhängig sondern „allparteilich“. Er macht
sich die Interessen beider Parteien zu Eigen. Er hilft und ermutigt und
weist Wege, Denkblockaden sowie tatsächliche und hypothetische
Hindernisse aufzuspüren und zu überwinden.
Eine sinnvolle Mediation setzt voraus, dass der Mediator mit der
Rechtsmaterie des Streits vertraut ist. Ohne Grundkenntnisse von
Familien-, Erb- oder Nachbarschaftsrecht helfen auch psychologisch
fundierte Verhandlungsstrategien nicht dabei, eine Lösung von auf diesen
Gebieten liegenden Streitfällen zu finden. Handelt es sich bei dem
Mediator nicht um einen bei der zuständigen Kammer zugelassenen
Rechtsanwalt, darf dieser bei der Mediation keine rechtlichen Ratschläge
einfließen lassen. Die Parteien müssen dann selbst entscheiden, ob sie
parallel zur Mediation noch die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch
nehmen wollen. Hat ein Rechtsanwalt eine der Parteien rechtlich
beraten, darf er nicht mehr als Mediator auftreten.